Unsere Ziele

Schreiben muss keine einsame Angelegenheit sein! Deshalb hat sich der AutorenVerband Franken e.V. (AVF) zum Ziel gesetzt, Autorinnen und Autoren in Franken und darüberhinaus allen Schreibenden, die sich der Region verbunden fühlen, eine Heimat und Anlaufstelle zu geben.

  • Der AVF will die literarische Weiterentwicklung seiner Mitglieder fördern und den Austausch unter ihnen ermöglichen, dazu gibt er zweimal im Jahr das Verbandsjournal „Literarisches Leben“ heraus und bietet Workshops, Seminare und Textbesprechungen an. Der AVF ist Mitglied beim Dachverband literarischer Gesellschaften und Gedenkstätten ALG.
  • Der AVF will das Schaffen seiner Autorinnen und Autoren der fränkischen Öffentlichkeit vorstellen, dazu veranstaltet er Lesungen und literarische Veranstaltungen auf lokaler und regionaler Ebene und gibt in unregelmäßigen Abständen Anthologien mit Texten seiner Mitglieder heraus.
  • Der AVF will die Freude am Schreiben fördern, deshalb schreibt er alle zwei Jahre den nach seinem Gründer Harro Schaeff-Scheefen benannten Kurzgeschichten-Wettbewerb aus, deshalb führt er Schul-Lesungen durch und unterstützt junge Schreibende.

Ob Prosa oder Lyrik, ob Mundart oder Hochdeutsch, ob Roman, Erzählung, Sachbuch, Essay oder Kurzgeschichte, wir heißen jede Form der Literatur willkommen! 

Unsere Satzung

 Auszug aus der Satzung des AutorenVerbandes Franken e.V.


§ 1 Name, Sitz und Gerichtsstand
1) Der Verein führt den Namen "Autorenverband Franken e. V.", abgekürzt AVF
2) Der AVF ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Würzburg eingetragen und führt deshalb
den Zusatz "e. V."


§ 2 Zweck des Verbandes
1) Zweck des Verbandes ist die Förderung kultureller Belange, insbesondere im Bereich Literatur.
Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch
a. Förderung der Kommunikation von Literaturschaffenden in Franken (s.a. § 4)
b. Bündelung von kreativen Ressourcen und Aktivitäten
c. Organisation und Durchführung von literarisch geprägten Veranstaltungen (z.B. Lesungen,
Seminaren, Diskussionen)
d. Literarische Nachwuchsförderung durch Einbindung in Projekte
e. Herausgabe von Informationsmitteln (z.B. Mitteilungen zu Veranstaltungen,
Publikationsmöglichkeiten, Preisausschreibungen) und Werksammlungen (z.B. Anthologien)
ohne materiellen Gewinn für den Verband
2) Der AVF ist politisch, konfessionell und weltanschaulich ungebunden.


§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
1) Mitglied des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen werden, - mit Ausnahme politischer Parteien, religiös und weltanschaulich festgelegter Gruppierungen sowie rassistisch ausgerichteter Vereinigungen -, die

a. qualifizierte Publikationen nachweisen können (in eigenen Bücher oder in Anthologien bzw. Zeitschriften) oder auch durch Lesungen oder Vorträge aktiv am literarischen Leben teilhaben,
b. eine originäre Beziehung zu Franken haben (durch Geburt, Familie, Wohnsitz, Beruf, Werk),
c. in ihrer Medientätigkeit oder wissenschaftlichen Forschung eine besondere Affinität zur fränkischen Literatur bezeugen bzw. als Wissenschaftler, Journalist oder anderweitiger Publizist qualifizierte Wortbeiträge verfertigen,
d. (als Fördermitglied, insbesondere auch juristische Personen) der fränkischen Literaturszene besonders verbunden sind.
….
2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Bewerber reicht mit einem formlosen schriftlichen Antrag aussagekräftige Arbeitsnachweise ein. Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung. Eine neuerliche Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich.


§ 6 Beiträge und Mittel des Verbandes
1) Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Höhe wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
2) Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.


§ 7 Mitgliederversammlung
1) Das oberste Vereinsorgan bildet die Mitgliederversammlung. Diese findet mindestens einmal im Jahr statt.


6) Wahlen
a. Es wird durch Handzeichen abgestimmt, es sei denn, die Mitgliederversammlung beschließt geheime Abstimmung. Minderjährige sind ebenso voll stimmberechtigt. Die einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder entscheidet. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden bzw. seines Vertreters den Ausschlag.
b. Bei Satzungsänderungen, Beitragsfestsetzungen und Auflösung sind 75% der Stimmen nötig.
c. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Ergebnisprotokoll anzufertigen. Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, die Niederschrift einzusehen.

§ 8 Vorstand
1) Der Vorstand besteht aus:
a. dem Vorsitzenden,
b. dem stellvertretenden Vorsitzenden,
c. dem Ehrenvorsitzenden,
d. dem Schatzmeister,
e. weiteren Vorstandsmitgliedern mit den Funktionen Geschäftsführer, Schriftführer,
Pressereferent und Beiräten für besondere Aufgaben.

Überarbeitete Neufassung der Neufassung der Verbandssatzung vom 22. 10. 1983 lt. Beschluß der Mitgliederversammlung vom 25. 10. 1986 lt. Beschluß der Mitgliederversammlung vom 8. Januar 2005; Neufassung der Verbandssatzung lt Beschluss vom 07. 10. 2017